Glossar
Finanz-Glossar für Unternehmen & Private
48 zentrale Begriffe aus Buchhaltung, Treuhand, Steuern, Firmengründung und Vorsorge — verständlich erklärt, mit konkreten Schweizer Beispielen. Jeder Begriff als eigene Seite zum Nachschlagen und Verlinken.
Buchhaltung & Abschluss
Die Grundlagen der Schweizer Buchführung — von der Bilanz bis zum Jahresabschluss.
Buchhaltung
Die Buchhaltung ist die systematische, lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in Geldwerten. Sie bildet die Grundlage für Jahresabschluss, Steuererklärung und unternehmerische Entscheidungen.
Doppelte Buchhaltung
Die doppelte Buchhaltung erfasst jeden Geschäftsvorfall auf zwei Konten – im Soll und im Haben. Sie ist der gesetzliche Standard für buchführungspflichtige Schweizer Unternehmen und liefert Bilanz und Erfolgsrechnung.
Bilanz
Die Bilanz ist eine Momentaufnahme des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens zu einem Stichtag. Sie gliedert sich in Aktiven (Mittelverwendung) und Passiven (Mittelherkunft), die sich immer zur gleichen Summe ausgleichen.
Erfolgsrechnung
Die Erfolgsrechnung stellt Aufwand und Ertrag einer Rechnungsperiode gegenüber und zeigt, ob ein Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erzielt hat. Sie ist neben der Bilanz zentraler Teil des Jahresabschlusses.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss fasst die Buchhaltung eines Geschäftsjahres zusammen und besteht mindestens aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Er ist die gesetzlich geforderte Rechenschaft über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens.
Kontenplan (KMU-Kontenrahmen)
Ein Kontenplan ist das systematische Verzeichnis aller Konten, auf denen ein Unternehmen bucht. In der Schweiz basiert er meist auf dem Kontenrahmen KMU nach Sterchi und ordnet die Konten nach Bilanz und Erfolgsrechnung.
Bilanzpositionen & Belege
Die wichtigsten Konten und Belegarten, die in jeder Buchhaltung vorkommen.
Abschreibungen
Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten eines Anlageguts über dessen Nutzungsdauer und bilden so den jährlichen Wertverlust in der Buchhaltung ab. Sie mindern den steuerbaren Gewinn, ohne dass Geld abfliesst.
Debitoren
Debitoren sind Kundinnen und Kunden, die für gelieferte Waren oder Leistungen noch nicht bezahlt haben. In der Bilanz erscheinen die offenen Forderungen als Umlaufvermögen unter «Forderungen aus Lieferungen und Leistungen».
Kreditoren
Kreditoren sind Lieferanten und Dienstleister, denen Ihr Unternehmen für bezogene Waren oder Leistungen noch Geld schuldet. Die offenen Verbindlichkeiten erscheinen in der Bilanz im kurzfristigen Fremdkapital.
Rückstellungen
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss ist, deren Eintritt aber wahrscheinlich ist. Sie werden im Fremdkapital der Bilanz erfasst und belasten den Gewinn der laufenden Periode.
Kontokorrent
Ein Kontokorrent ist ein laufendes Verrechnungskonto zwischen zwei Parteien, auf dem gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten fortlaufend verbucht und periodisch zu einem Saldo verrechnet werden. Häufig geführt zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.
Belegerfassung
Belegerfassung ist das systematische Erfassen und Verbuchen aller Geschäftsbelege wie Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge. Sie ist die Grundlage jeder ordnungsgemässen Buchhaltung und in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben.
Treuhand, Lohn & MWST
Treuhanddienstleistungen, Lohnabrechnung und die Schweizer Mehrwertsteuer.
Treuhand
Treuhand bezeichnet die professionelle Wahrnehmung finanzieller und administrativer Aufgaben für Dritte, etwa Buchhaltung, Steuern, Lohnwesen und Beratung. Ein Treuhänder handelt im Auftrag und Interesse seiner Kundinnen und Kunden.
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung umfasst die Berechnung und Abrechnung der Löhne inklusive aller Sozialversicherungsabzüge, Quellensteuern und der jährlichen Lohnausweise. Sie stellt sicher, dass Mitarbeitende korrekt bezahlt und alle gesetzlichen Beiträge fristgerecht abgeliefert werden.
Mehrwertsteuer (MWST)
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer auf Lieferungen und Dienstleistungen in der Schweiz. Steuerpflichtig sind Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000; der Normalsatz beträgt seit 2024 8.1 %.
Vorsteuer
Die Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen selbst bezahlt. Sie kann in der MWST-Abrechnung von der geschuldeten Steuer abgezogen werden, sodass nur der Mehrwert besteuert wird.
Saldosteuersatz
Der Saldosteuersatz ist eine vereinfachte MWST-Abrechnungsmethode mit branchenabhängigen Pauschalsätzen. Zulässig ist sie bis zu einem Umsatz von CHF 5'005'000 und einer Steuerschuld von maximal CHF 108'000 pro Jahr.
Bezugsteuer
Die Bezugsteuer ist die Mehrwertsteuer auf Leistungen, die aus dem Ausland bezogen werden. Nach dem Reverse-Charge-Prinzip schuldet und deklariert der inländische Empfänger die Steuer selbst, statt dass sie der ausländische Anbieter fakturiert.
Steuern & Abgaben
Unternehmens- und Kapitalsteuern sowie Sonderfälle des Schweizer Steuerrechts.
Fiktiver Steuerabzug
Der fiktive Steuerabzug erlaubt einem MWST-pflichtigen Händler, beim Kauf gebrauchter Gegenstände von nicht MWST-pflichtigen Personen eine fiktive Vorsteuer geltend zu machen, obwohl auf dem Einkauf gar keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde.
Margenbesteuerung
Bei der Margenbesteuerung wird die Mehrwertsteuer nur auf der Marge, also der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, erhoben und nicht auf dem gesamten Verkaufspreis. Sie kommt beim Handel mit gebrauchten Gegenständen zur Anwendung.
Gewinnsteuer
Die Gewinnsteuer ist die Steuer, die eine juristische Person wie eine GmbH oder AG auf ihrem Reingewinn bezahlt. Sie wird von Bund, Kanton und Gemeinde erhoben und ist im Kanton Zug besonders tief.
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer ist eine kantonale und kommunale Steuer auf dem Eigenkapital einer juristischen Person. Sie fällt unabhängig vom Gewinn an; im Kanton Zug sind die Sätze tief und die Gewinnsteuer wird teilweise angerechnet.
Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer ist eine Bundessteuer von 35 Prozent auf Kapitalerträgen wie Dividenden und Zinsen. Sie wird an der Quelle abgezogen und kann bei korrekter Deklaration zurückgefordert werden.
Quellensteuer
Die Quellensteuer ist ein direkt vom Lohn abgezogener Steuerbetrag bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C. Der Arbeitgeber zieht sie an der Quelle ab und liefert sie der Steuerbehörde ab.
Rechtsformen & Kapital
GmbH, AG, Einzelfirma und Co. — die passende Rechtsform und ihr Kapital.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Schulden grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20’000 und muss vollständig einbezahlt werden.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist und für deren Schulden nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000, wovon mindestens CHF 50’000 einzubezahlen sind.
Einzelfirma
Die Einzelfirma ist die Rechtsform einer einzelnen natürlichen Person, die auf eigene Rechnung und eigenen Namen ein Gewerbe betreibt. Es braucht kein Mindestkapital, dafür haftet der Inhaber unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
Kollektivgesellschaft
Die Kollektivgesellschaft ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen Personen zum gemeinsamen Betrieb eines Gewerbes. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem Privatvermögen.
Zweigniederlassung
Eine Zweigniederlassung ist ein rechtlich unselbständiger, wirtschaftlich aber eigenständiger Betriebsteil eines Unternehmens an einem anderen Ort. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann jedoch ins Handelsregister eingetragen werden.
Stammkapital
Das Stammkapital ist das im Handelsregister eingetragene Grundkapital einer GmbH. Es beträgt in der Schweiz mindestens CHF 20’000 und muss vollständig einbezahlt oder durch Sacheinlagen liberiert werden.
Firmengründung & Domizil
Handelsregister, Statuten und die Geschäftsadresse für Ihren Firmensitz in Zug.
Handelsregister
Das Handelsregister ist das kantonal geführte, öffentliche Verzeichnis aller Unternehmen in der Schweiz. Für GmbH und AG ist der Eintrag konstitutiv, das heisst, die Gesellschaft entsteht rechtlich erst mit der Eintragung.
Statuten
Die Statuten sind die rechtliche Grundordnung einer Kapitalgesellschaft. Sie regeln als eine Art Verfassung des Unternehmens Firma, Sitz, Zweck und Kapital und müssen bei GmbH und AG öffentlich beurkundet werden.
UID (Unternehmens-Identifikationsnummer)
Die UID ist die eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-###.###.###. Sie identifiziert jedes Schweizer Unternehmen behördenübergreifend und ersetzt die frühere Handelsregisternummer.
Geschäftsadresse (Domiziladresse)
Die Geschäftsadresse oder Domiziladresse ist die offizielle, im Handelsregister eingetragene Adresse eines Unternehmens. Sie kann über ein c/o-Domizil bei einem Treuhänder geführt werden, zum Beispiel an einem attraktiven Standort wie Zug.
Firmensitz
Der Firmensitz ist der rechtliche Sitz einer Gesellschaft gemäss Statuten. Er bestimmt das zuständige Handelsregister, den Gerichtsstand und das Steuerdomizil und ist oft ausschlaggebend für die Standortwahl, etwa im steuergünstigen Kanton Zug.
Domizilvertrag
Ein Domizilvertrag regelt zwischen einem Unternehmen und einem Domizilgeber die Nutzung einer Geschäftsadresse samt Postservice. Er ist die rechtliche Grundlage, damit die Adresse eines Treuhänders offiziell als Firmensitz im Handelsregister eingetragen werden kann.
Standort & Vorsorge
Holdingstrukturen, Steuerdomizil und das Schweizer 3-Säulen-Vorsorgesystem.
Holdinggesellschaft
Eine Holdinggesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck das dauerhafte Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist. Sie erzielt ihre Erträge vor allem aus Dividenden und Kapitalgewinnen dieser Beteiligungen.
Steuerdomizil
Das Steuerdomizil ist der Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen steuerpflichtig ist. Bei Firmen richtet es sich nach dem statutarischen Sitz oder der tatsächlichen Geschäftsleitung, bei Privatpersonen nach dem Wohnsitz.
3-Säulen-System
Das 3-Säulen-System ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Es kombiniert die staatliche Vorsorge (1. Säule, AHV/IV), die berufliche Vorsorge (2. Säule, Pensionskasse) und die private Vorsorge (3. Säule, 3a/3b).
AHV (1. Säule)
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Säule der schweizerischen Vorsorge. Sie ist obligatorisch, wird im Umlageverfahren finanziert und sichert das Existenzminimum im Alter sowie im Todesfall der versicherten Person.
Pensionskasse (BVG, 2. Säule)
Die Pensionskasse ist die berufliche Vorsorge nach dem BVG und bildet die zweite Säule. Sie wird im Kapitaldeckungsverfahren geführt und soll zusammen mit der AHV rund 60 Prozent des letzten Lohnes sichern.
Pensionskasseneinkauf
Der Pensionskasseneinkauf ist eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse, mit der Beitragslücken geschlossen werden. Die Einkaufssumme ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar und erhöht das spätere Altersguthaben.
Vorsorge 3a/3b & Versicherung
Private Vorsorge und die wichtigsten Versicherungen für Firma und Person.
Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Die Säule 3a ist die steuerlich privilegierte, gebundene Selbstvorsorge in der Schweiz. Einzahlungen können bis zu einem gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Säule 3b (freie Vorsorge)
Die Säule 3b ist die freie, ungebundene private Vorsorge. Sie kennt keine Beitragslimiten und erlaubt einen jederzeit flexiblen Zugriff auf das angesparte Vermögen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit gegenüber Dritten verursacht. Sie ist der zentrale Haftpflichtschutz für KMU.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Prozesskosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Es gibt sie als Privat- und als Betriebsrechtsschutz.
Krankentaggeldversicherung
Die Krankentaggeldversicherung sichert die Lohnfortzahlung, wenn Mitarbeitende krankheitsbedingt ausfallen. Üblich sind 80 % des Lohns während 720 bis 730 Tagen.
Unfallversicherung (UVG)
Die Unfallversicherung nach UVG ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt Berufsunfälle, Berufskrankheiten und – ab 8 Stunden pro Woche – auch Nichtberufsunfälle.
Begriff geklärt — jetzt umsetzen
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