Die Säule 3b bezeichnet die freie, ungebundene private Vorsorge in der Schweiz. Anders als bei der gebundenen Säule 3a gibt es keine gesetzlichen Beitragslimiten und keine Bindung des Kapitals bis zur Pensionierung. Sie können jederzeit beliebige Beträge ansparen und ebenso frei wieder darüber verfügen. Zur Säule 3b zählen zum Beispiel Sparkonten, Wertschriftendepots, Lebensversicherungen, Wohneigentum oder andere Vermögenswerte, die der langfristigen Vorsorge dienen.
Freiheit statt Steuerabzug
Der grosse Unterschied zur Säule 3a liegt in der steuerlichen Behandlung. Einzahlungen in die Säule 3b können in der Regel nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Je nach Kanton und Produkt gelten unterschiedliche Regeln – bestimmte Lebensversicherungen können kantonal teilweise begünstigt sein. Der Vorteil der Säule 3b ist daher nicht der Steuerabzug, sondern die vollständige Flexibilität.
- Keine Beitragslimiten – Sie sparen so viel Sie möchten
- Jederzeit flexibler Zugriff auf das Kapital
- Einzahlungen meist nicht vom steuerbaren Einkommen abziehbar (kantonal unterschiedlich)
- Begünstigte frei wählbar, ideal für individuelle Nachlassplanung
- Umfasst Sparkonten, Wertschriften, Lebensversicherungen und weitere Vermögenswerte
Wann ist die Säule 3b sinnvoll?
Die Säule 3b ist die ideale Ergänzung, wenn der Maximalbeitrag der Säule 3a bereits ausgeschöpft ist oder wenn Sie flexibel bleiben möchten. Sie eignet sich für mittel- und langfristige Sparziele, für die Absicherung der Familie über eine Lebensversicherung oder für eine gezielte Nachlassplanung, da die begünstigte Person frei bestimmt werden kann. Auch für grössere geplante Anschaffungen bietet die freie Vorsorge den nötigen Spielraum.
In einer ganzheitlichen Finanzplanung werden Säule 3a und 3b kombiniert: Zuerst wird der steuerbegünstigte 3a-Beitrag ausgeschöpft, darüber hinausgehende Sparbeträge fliessen in die flexible Säule 3b. So entsteht eine Vorsorgestrategie, die sowohl Steuervorteile nutzt als auch Liquidität und Wahlfreiheit erhält.
Eine Selbständige hat den 3a-Maximalbetrag bereits ausgeschöpft und möchte weitere CHF 10’000 pro Jahr fürs Alter zurücklegen. Sie investiert diesen Betrag über ein Wertschriftendepot in der Säule 3b. Zwar kann sie diese Einzahlung nicht von den Steuern abziehen, dafür bleibt das Geld jederzeit verfügbar – etwa für eine Investition ins eigene Unternehmen.
