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Krankentaggeldversicherung

Die Krankentaggeldversicherung sichert die Lohnfortzahlung, wenn Mitarbeitende krankheitsbedingt ausfallen. Üblich sind 80 % des Lohns während 720 bis 730 Tagen.

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) sichert die Lohnfortzahlung, wenn Mitarbeitende wegen Krankheit arbeitsunfähig werden. Sie schliesst die Lücke zwischen der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, die zeitlich begrenzt ist, und einer längeren Erkrankung. Typischerweise werden 80 % des versicherten Lohns während 720 bis 730 Tagen innerhalb einer festgelegten Rahmenfrist ausbezahlt. Damit schützt die KTG sowohl das Einkommen der erkrankten Person als auch die Liquidität des Unternehmens.

KTG nach VVG oder KVG

Die Krankentaggeldversicherung kann auf zwei rechtlichen Grundlagen abgeschlossen werden. Am häufigsten ist die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Unternehmen für ihre Belegschaft abschliessen. Seltener ist die Variante nach Krankenversicherungsgesetz (KVG). Beide Formen unterscheiden sich in Details wie Aufnahmebedingungen, Prämiengestaltung und Leistungsdauer.

  • Leistung: in der Regel 80 % des versicherten Lohns
  • Dauer: typischerweise 720 bis 730 Tage innerhalb der Rahmenfrist
  • Wartefrist wählbar (z. B. 30, 60 oder 90 Tage) – beeinflusst die Prämie
  • Kollektivlösung nach VVG als häufigste Form für Unternehmen
  • Prämie oft geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden

Nutzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende

Ohne KTG müsste der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach der gesetzlichen Skala (etwa nach Berner, Basler oder Zürcher Skala) selbst tragen – bei längerer Krankheit ein erhebliches finanzielles Risiko. Die Krankentaggeldversicherung verwandelt dieses unkalkulierbare Risiko in eine planbare Prämie. Für Arbeitnehmende bedeutet sie Einkommenssicherheit über die kurze gesetzliche Frist hinaus.

Die Prämie richtet sich nach Lohnsumme, Branche, Altersstruktur und der gewählten Wartefrist. Eine längere Wartefrist senkt die Prämie, verschiebt aber das Kostenrisiko der ersten Tage zurück zum Arbeitgeber. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen besteht zudem oft ein Übertrittsrecht in die Einzelversicherung, was für die betroffene Person wichtig sein kann.

Beispiel aus der Praxis

Eine Mitarbeiterin mit einem Jahreslohn von CHF 78’000 fällt nach einer Operation für vier Monate aus. Nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist zahlt die Krankentaggeldversicherung 80 % des Lohns, also rund CHF 171 pro Tag beziehungsweise etwa CHF 5’200 pro Monat. Der Arbeitgeber wird finanziell entlastet, das Einkommen der Mitarbeiterin bleibt weitgehend gesichert.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Krankentaggeldversicherung?
Üblich sind 80 % des versicherten Lohns. Die Leistung wird nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist ausbezahlt und läuft typischerweise über 720 bis 730 Tage innerhalb der Rahmenfrist.
Ist die KTG in der Schweiz obligatorisch?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht, doch viele Gesamt- und Einzelarbeitsverträge schreiben eine Krankentaggeldversicherung vor. Ohne KTG trägt der Arbeitgeber die gesetzliche Lohnfortzahlung nach den kantonalen Skalen selbst.
Was bedeutet die Wartefrist?
Die Wartefrist ist die Zeitspanne zwischen Krankheitsbeginn und dem Einsetzen der Taggeldzahlung. In dieser Zeit trägt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Eine längere Wartefrist senkt die Prämie, erhöht aber das kurzfristige Risiko des Arbeitgebers.

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