Die Gewinnsteuer ist die zentrale Ertragssteuer für juristische Personen in der Schweiz. Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die Aktiengesellschaft sowie Genossenschaften versteuern damit ihren Reingewinn, also den nach Abzug aller geschäftsmässig begründeten Aufwände verbleibenden Gewinn. Die Gewinnsteuer wird auf drei Ebenen erhoben: durch den Bund, den Kanton und die Gemeinde. Der Kanton Zug gehört zu den steuergünstigsten Standorten der Schweiz, was ihn für Unternehmen besonders attraktiv macht.
Wie sich die Gewinnsteuer zusammensetzt
Auf Bundesebene beträgt die direkte Bundessteuer für Kapitalgesellschaften einheitlich 8.5 Prozent des Reingewinns. Hinzu kommen die kantonalen und kommunalen Gewinnsteuern, deren Höhe je nach Kanton und Gemeinde stark variiert. Im Kanton Zug liegt die effektive Gesamtbelastung aus Bund, Kanton und Gemeinde für Kapitalgesellschaften bei rund 11.8 bis 11.9 Prozent und damit deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt. Massgebend ist der effektive Steuersatz, der die Abzugsfähigkeit der Steuer vom steuerbaren Gewinn bereits berücksichtigt. Weil die bezahlte Gewinnsteuer als geschäftsmässig begründeter Aufwand den steuerbaren Gewinn mindert, liegt der effektive stets unter dem nominalen Satz. Der genaue Satz hängt zudem von der Sitzgemeinde ab, da die Gemeindesteuer über den kommunalen Steuerfuss variiert.
Was den steuerbaren Reingewinn beeinflusst
- Der handelsrechtliche Gewinn aus der Erfolgsrechnung ist der Ausgangspunkt.
- Geschäftsmässig begründete Aufwände wie Löhne, Mieten und Abschreibungen mindern den Gewinn.
- Rückstellungen und Wertberichtigungen können den steuerbaren Gewinn im Rahmen der Vorschriften senken.
- Verdeckte Gewinnausschüttungen und privat veranlasste Aufwände werden steuerlich aufgerechnet.
- Verluste aus den sieben vorangehenden Geschäftsjahren können mit Gewinnen verrechnet werden.
- Erträge aus qualifizierten Beteiligungen sind über den Beteiligungsabzug entlastet.
Eine sorgfältige Planung des steuerbaren Gewinns ist ein wesentlicher Teil der Unternehmensführung. Durch die gezielte Bildung von Rückstellungen, eine angemessene Abschreibungspolitik und die Optimierung der Lohn- und Dividendenstruktur des Inhabers lässt sich die Steuerbelastung im gesetzlichen Rahmen steuern. Wichtig ist dabei, dass alle Massnahmen geschäftsmässig begründet und ordnungsgemäss verbucht sind.
Gewinnsteuer im Standort Zug
Der tiefe Gewinnsteuersatz ist einer der Hauptgründe, warum viele Unternehmen ihren Sitz im Kanton Zug wählen. In Kombination mit der ebenfalls tiefen Kapitalsteuer und der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer ergibt sich eine sehr wettbewerbsfähige Gesamtbelastung. Zu berücksichtigen ist zudem die wirtschaftliche Doppelbelastung: Der Gewinn wird zuerst bei der Gesellschaft mit der Gewinnsteuer und anschliessend beim Inhaber bei der Ausschüttung als Dividende erneut besteuert, wobei für qualifizierte Beteiligungen eine Teilbesteuerung greift. Als Treuhänder in Zug begleiten wir Gründungen und Sitzverlegungen und sorgen dafür, dass die Steuererklärung der juristischen Person korrekt erstellt und der Gewinn im gesetzlichen Rahmen steueroptimiert deklariert wird.
Eine GmbH mit Sitz in Zug erzielt einen Reingewinn von CHF 100'000.–. Bei einer effektiven Gesamtbelastung von rund 11.9 Prozent aus Bund, Kanton und Gemeinde beträgt die Gewinnsteuer etwa CHF 11'900.–. Davon entfallen rund CHF 8'500.– auf die direkte Bundessteuer (8.5 Prozent) und der Rest auf Kanton und Gemeinde. Der GmbH verbleiben nach Steuern rund CHF 88'100.– als Gewinn.
