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Stammkapital

Das Stammkapital ist das im Handelsregister eingetragene Grundkapital einer GmbH. Es beträgt in der Schweiz mindestens CHF 20’000 und muss vollständig einbezahlt oder durch Sacheinlagen liberiert werden.

Das Stammkapital ist das Grundkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und entspricht der Summe der Nennwerte aller Stammanteile. Es bildet das Haftungssubstrat der Gesellschaft, also jenes Vermögen, das den Gläubigern als Sicherheit zur Verfügung steht. Das Stammkapital der GmbH ist damit das Pendant zum Aktienkapital der Aktiengesellschaft. Es wird in den Statuten festgelegt und im Handelsregister eingetragen, sodass Geschäftspartner die Kapitalausstattung der Gesellschaft nachvollziehen können.

Höhe und Liberierung

In der Schweiz beträgt das Stammkapital einer GmbH mindestens CHF 20’000. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Anders als bei der AG, bei der eine Teilliberierung von mindestens CHF 50’000 genügt, muss das Stammkapital der GmbH vollständig, also zu 100 Prozent, liberiert werden. Die Liberierung erfolgt entweder durch Bareinlage auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank oder durch Sacheinlage, etwa durch die Einbringung von Maschinen, Fahrzeugen oder anderen werthaltigen Vermögensgegenständen. Der einzelne Stammanteil muss einen Nennwert von mindestens CHF 100 aufweisen.

Verwendung des Kapitals

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass das Stammkapital nach der Gründung unangetastet auf dem Konto liegen bleiben müsse. Das ist nicht der Fall: Sobald die Gesellschaft gegründet und im Handelsregister eingetragen ist, steht das Kapital der GmbH frei zur Verfügung und darf für den Geschäftsbetrieb verwendet werden, etwa für Investitionen, Löhne, Miete oder Waren. Das Stammkapital ist somit kein blockiertes Guthaben, sondern echtes Betriebskapital. Es darf jedoch nicht ohne rechtlichen Grund an die Gesellschafter zurückfliessen, da es dem Gläubigerschutz dient.

Wichtige Eckwerte

  • Mindesthöhe: CHF 20’000 bei der GmbH.
  • Vollständige Liberierung zu 100 Prozent erforderlich.
  • Einbringung als Bareinlage oder als Sacheinlage möglich.
  • Mindestnennwert je Stammanteil: CHF 100.
  • Eintragung im Handelsregister und in den Statuten.
  • Nach der Gründung frei als Betriebskapital verwendbar.

Bei einer Sacheinlage muss der Wert der eingebrachten Gegenstände nachvollziehbar belegt werden, häufig über einen Sacheinlagevertrag und einen Gründungsbericht. Das Stammkapital ist eng mit der Kapitalstruktur und der Bonität der Gesellschaft verknüpft: Ein höheres Kapital signalisiert Geschäftspartnern und Banken finanzielle Solidität. Wer die Kapitalausstattung, die Liberierung oder eine spätere Kapitalerhöhung plant, sollte dies sorgfältig vorbereiten, damit alle handels- und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Gründung einer GmbH wird ein Stammkapital von CHF 20’000 auf ein Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt. Nach dem Handelsregistereintrag löst der Gesellschafter das Konto auf und verwendet CHF 12’000 für die Erstausstattung mit Computern und Software sowie CHF 8’000 als Reserve für laufende Kosten. Das Kapital wird damit produktiv als Betriebsmittel eingesetzt.

Häufige Fragen

Wie hoch muss das Stammkapital einer GmbH sein?
Das Stammkapital beträgt in der Schweiz mindestens CHF 20’000. Es muss vollständig einbezahlt oder durch Sacheinlagen liberiert werden. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Stammkapital und Aktienkapital?
Das Stammkapital ist das Grundkapital der GmbH und muss voll einbezahlt werden. Das Aktienkapital ist das Pendant bei der AG; es beträgt mindestens CHF 100’000 und muss nur zu 20 Prozent, mindestens jedoch CHF 50’000, liberiert werden.
Darf man das Stammkapital nach der Gründung ausgeben?
Ja. Nach dem Handelsregistereintrag steht das Kapital der Gesellschaft frei zur Verfügung und darf für den Geschäftsbetrieb verwendet werden. Es darf nur nicht ohne rechtlichen Grund an die Gesellschafter zurückfliessen.

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Verwandte Begriffe

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