Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die der Bund auf dem Konsum von Waren und Dienstleistungen erhebt. Wirtschaftlich getragen wird sie von den Endkonsumentinnen und -konsumenten, eingezogen und abgeliefert wird sie jedoch von den Unternehmen. Ein Unternehmen schlägt die MWST auf seine Verkaufspreise auf, zieht die auf Einkäufen bezahlte Vorsteuer ab und liefert die Differenz der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ab. So wird letztlich nur der geschaffene Mehrwert besteuert – daher der Name.
Die MWST-Sätze in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz drei Steuersätze. Welcher Satz zur Anwendung kommt, hängt von der Art der Leistung ab:
- Normalsatz 8.1 % – für die meisten Waren und Dienstleistungen
- Reduzierter Satz 2.6 % – z. B. für Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen
- Sondersatz Beherbergung 3.8 % – für Übernachtungen inklusive Frühstück in der Hotellerie
Wer ist MWST-pflichtig?
Grundsätzlich wird ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, sobald sein weltweiter Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 erreicht. Wer unter dieser Schwelle bleibt, ist von der Steuerpflicht befreit, kann sich aber freiwillig anmelden – das lohnt sich etwa, wenn hohe Vorsteuerguthaben geltend gemacht werden können. Nach der Anmeldung erhält das Unternehmen eine MWST-Nummer und rechnet die Steuer periodisch mit der ESTV ab, in der Regel quartalsweise.
Bei der Abrechnung stehen zwei Methoden zur Wahl: die effektive Methode und die Saldosteuersatz-Methode. Bei der effektiven Methode wird die geschuldete MWST auf den Umsätzen der abziehbaren Vorsteuer gegenübergestellt. Bei der Saldosteuersatz-Methode wird ein branchenspezifischer Pauschalsatz auf den Bruttoumsatz angewendet, was die Abrechnung stark vereinfacht. Für welche Methode sich ein Unternehmen entscheidet, hängt von Umsatz, Kostenstruktur und Aufwand ab.
Eine korrekte MWST-Abrechnung erfordert eine saubere Buchhaltung, in der Umsätze nach Steuersätzen getrennt und Vorsteuerbelege vollständig erfasst sind. Fehler bei der Deklaration – etwa falsch angewendete Sätze oder nicht belegte Vorsteuerabzüge – können bei einer Kontrolle der ESTV zu Nachbelastungen und Verzugszinsen führen. Viele KMU lassen die MWST-Abrechnung deshalb durch einen Treuhänder erstellen oder prüfen.
Ein Handwerksbetrieb stellt einer Kundin eine Reparatur für CHF 1'000.– netto in Rechnung. Darauf kommen 8.1 % MWST, also CHF 81.–, sodass die Rechnung total CHF 1'081.– beträgt. Hat der Betrieb im selben Quartal Material für CHF 300.– plus CHF 24.30 Vorsteuer eingekauft, liefert er der ESTV nur die Differenz von CHF 81.– abzüglich CHF 24.30, also CHF 56.70, ab.
