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GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Schulden grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20’000 und muss vollständig einbezahlt werden.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Rechtsformen für kleine und mittlere Unternehmen in der Schweiz. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit: Die GmbH ist Trägerin von Rechten und Pflichten, kann Verträge abschliessen, Vermögen besitzen und klagen oder verklagt werden. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen und nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Genau diese beschränkte Haftung macht die GmbH für Gründerinnen und Gründer attraktiv, die ihr persönliches Risiko begrenzen möchten.

Kapital und Gründung

Zur Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens CHF 20’000 erforderlich. Dieses Kapital muss im Unterschied zur Aktiengesellschaft vollständig, also zu 100 Prozent, einbezahlt oder in Form von Sacheinlagen liberiert werden. Der Betrag wird vor der Gründung auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank überwiesen. Die Gründung erfolgt durch öffentliche Beurkundung der Statuten bei einer Notarin oder einem Notar und wird anschliessend mit dem Eintrag ins Handelsregister rechtswirksam. Eine GmbH kann bereits von einer einzigen Person gegründet werden; es sind keine mehreren Gesellschafter nötig.

Gesellschafter und Öffentlichkeit

Ein wichtiges Merkmal der GmbH ist die Transparenz der Beteiligungsverhältnisse: Die Gesellschafter werden mit Namen und ihren Stammanteilen im Handelsregister eingetragen und sind damit öffentlich einsehbar. Wer Wert auf Anonymität legt, wählt eher die Aktiengesellschaft, bei der die Aktionäre nicht im Handelsregister erscheinen. Die Geschäftsführung der GmbH obliegt den Gesellschaftern gemeinsam, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen; mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben.

Vor- und Nachteile

  • Vorteil: Beschränkte Haftung schützt das Privatvermögen der Gesellschafter.
  • Vorteil: Tiefe Kapitalhürde von CHF 20’000 im Vergleich zur AG.
  • Vorteil: Gründung durch eine einzige Person möglich.
  • Nachteil: Gesellschafter sind im Handelsregister öffentlich einsehbar.
  • Nachteil: Übertragung von Stammanteilen ist aufwendiger als bei Aktien.
  • Nachteil: Doppelbesteuerung von Gewinn (Gesellschaft) und Dividende (Gesellschafter).

Die GmbH unterliegt der ordentlichen Buchführungspflicht und muss eine doppelte Buchhaltung führen sowie einen Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung erstellen. Steuerlich wird sie als eigenständige juristische Person auf ihren Gewinn und ihr Kapital besteuert. Für viele Gründerinnen und Gründer ist die GmbH der ideale Einstieg in die Selbständigkeit mit Haftungsschutz, bevor bei wachsendem Kapitalbedarf allenfalls eine Umwandlung in eine AG geprüft wird.

Beispiel aus der Praxis

Eine Beraterin gründet eine GmbH mit einem Stammkapital von CHF 20’000. Sie zahlt den vollen Betrag auf ein Kapitaleinzahlungskonto ein. Nach der notariellen Beurkundung und dem Handelsregistereintrag steht das Kapital der Gesellschaft für Investitionen zur Verfügung, und ihr Privatvermögen bleibt vor Geschäftsschulden geschützt.

Häufige Fragen

GmbH oder AG – welche Rechtsform ist besser?
Die GmbH eignet sich für kleinere Vorhaben mit tiefem Kapitalbedarf und nur einer oder wenigen Personen. Die AG ist die richtige Wahl bei höherem Kapitalbedarf, mehreren Investoren oder wenn die Beteiligten anonym bleiben möchten, da Aktionäre nicht im Handelsregister erscheinen.
Wie viel Kapital braucht man für eine GmbH?
Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20’000 und muss vollständig einbezahlt werden. Dazu kommen einmalige Gründungskosten für Notariat und Handelsregistereintrag von rund CHF 700 bis CHF 2’000.
Kann eine einzelne Person eine GmbH gründen?
Ja. Eine GmbH kann von einer einzigen natürlichen oder juristischen Person gegründet werden. Es ist mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich.

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