Der Pensionskasseneinkauf ist eine freiwillige, zusätzliche Einzahlung in die eigene Pensionskasse (2. Säule), mit der bestehende Beitragslücken geschlossen werden. Solche Lücken entstehen zum Beispiel durch einen späten Eintritt ins Erwerbsleben, Auslandaufenthalte, Erwerbsunterbrüche, ein Studium oder durch Lohnerhöhungen, die das reglementarisch mögliche Altersguthaben über das tatsächlich vorhandene hinaus anheben. Der Einkauf erhöht das persönliche Altersguthaben und damit die spätere Rente oder das bezogene Kapital - und ist zugleich eines der wirksamsten legalen Instrumente zur Steueroptimierung in der Schweiz.
Steuerlicher Vorteil
Der grosse Vorteil des Einkaufs liegt in der steuerlichen Behandlung: Die einbezahlte Summe kann vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wer sich einkauft, senkt also im betreffenden Jahr sein steuerbares Einkommen und damit die Einkommenssteuer - je höher die persönliche Progression, desto grösser die Ersparnis. Gleichzeitig ist das eingebrachte Kapital in der Pensionskasse während der Ansparphase von der Vermögens- und Einkommenssteuer befreit. Besonders wirkungsvoll ist der Einkauf in Jahren mit hohem Einkommen oder gestaffelt über mehrere Jahre vor der Pensionierung.
Wichtige Regeln und Fristen
- Nur möglich, soweit eine reglementarische Deckungslücke besteht - der Betrag wird auf dem persönlichen Vorsorgeausweis ausgewiesen
- Die Einkaufssumme ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar
- 3-Jahres-Sperrfrist: Nach einem Einkauf darf während drei Jahren kein Kapitalbezug aus der Pensionskasse erfolgen, sonst wird der Steuerabzug rückgängig gemacht
- Nach einem WEF-Vorbezug für Wohneigentum sind Einkäufe erst wieder möglich, wenn der Vorbezug zurückbezahlt ist
- Gestaffelte Einkäufe über mehrere Jahre brechen die Steuerprogression stärker als eine einmalige grosse Einzahlung
Worauf zu achten ist
Besonders wichtig ist die 3-Jahres-Sperrfrist: Wer sich einkauft und innerhalb von drei Jahren Kapital aus der Pensionskasse bezieht, riskiert, dass die Steuerbehörde den Abzug nachträglich verweigert. Der Einkauf lohnt sich deshalb vor allem, wenn keine baldige Kapitalauszahlung geplant ist. Ratsam ist zudem, vorgängig die finanzielle Stabilität der eigenen Pensionskasse (Deckungsgrad) zu prüfen und den Einkauf mit der Gesamtplanung von Vorsorge und Steuern abzustimmen. Wer den Einkauf über mehrere Jahre staffelt, statt alles auf einmal einzuzahlen, nutzt die Steuerprogression optimaler. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Vorsorgeberatung.
Eine Person mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 120'000 kauft sich mit CHF 20'000 in die Pensionskasse ein. Die Einkaufssumme wird vollständig vom Einkommen abgezogen, das steuerbare Einkommen sinkt auf CHF 100'000. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent bedeutet das eine Steuerersparnis von etwa CHF 6'000 - und gleichzeitig CHF 20'000 mehr Altersguthaben.
