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Kontokorrent

Ein Kontokorrent ist ein laufendes Verrechnungskonto zwischen zwei Parteien, auf dem gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten fortlaufend verbucht und periodisch zu einem Saldo verrechnet werden. Häufig geführt zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.

Ein Kontokorrent ist ein laufendes Konto, auf dem zwei Parteien ihre gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten fortlaufend erfassen und periodisch zu einem einzigen Saldo verrechnen. Der Begriff stammt aus dem Italienischen («conto corrente», laufende Rechnung). Statt jede einzelne Transaktion separat zu begleichen, werden alle Bewegungen auf dem Konto gesammelt; am Ende der Abrechnungsperiode zeigt der Saldo, welche Partei der anderen wie viel schuldet. Im Schweizer KMU-Alltag begegnet das Kontokorrent vor allem in zwei Formen: als Bankkontokorrent und als Verrechnungskonto zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.

Bankkontokorrent

Das klassische Geschäftskonto wird als Kontokorrent geführt: Zahlungseingänge und -ausgänge laufen darüber, und die Bank verzinst ein Guthaben oder belastet Zinsen bei Überziehung eines eingeräumten Kontokorrentkredits. In der Bilanz erscheint ein positiver Saldo als flüssige Mittel im Umlaufvermögen, ein negativer Saldo als kurzfristige Bankverbindlichkeit im Fremdkapital. Der Kontokorrentkredit ist ein flexibles Instrument zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe, allerdings meist zu vergleichsweise hohen Zinssätzen.

Gesellschafter-Kontokorrent und Steuerfolgen

Besonders relevant ist das Kontokorrent zwischen einer GmbH oder AG und ihren Gesellschaftern. Bezahlt der Inhaber private Auslagen über die Firma oder schiesst er der Gesellschaft Geld vor, entsteht ein Saldo auf dem Aktionärs- bzw. Gesellschafter-Kontokorrent. Damit die Steuerbehörden dies nicht als verdeckte Gewinnausschüttung oder als Lohn umqualifizieren, muss das Konto zu marktüblichen Konditionen geführt werden. Die ESTV veröffentlicht jährlich Rundschreiben mit den steuerlich anerkannten Mindest- und Höchstzinssätzen. Ein zu tief oder gar nicht verzinstes Guthaben der Gesellschaft gegenüber dem Inhaber kann eine geldwerte Leistung darstellen und Aufrechnungen auslösen.

  • Bankkontokorrent: laufendes Geschäftskonto mit Guthaben- oder Kreditsaldo
  • Gesellschafter-Kontokorrent: Verrechnungskonto zwischen Firma und Inhaber
  • Positiver Saldo für die Firma: Aktivum (Forderung gegenüber dem Gesellschafter)
  • Negativer Saldo für die Firma: Passivum (Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter)
  • Zinssätze nach ESTV-Rundschreiben marktüblich festlegen und dokumentieren

Für ein sauberes Kontokorrent ist eine lückenlose Belegerfassung entscheidend: Jede Bewegung muss belegt und korrekt zugeordnet sein. So bleibt der Saldo jederzeit nachvollziehbar und hält einer steuerlichen Prüfung stand.

Beispiel aus der Praxis

Der Inhaber einer Zuger GmbH bezahlt über das Jahr private Rechnungen von total CHF 40'000 über das Firmenkonto und bezieht keinen entsprechenden Lohn. Dadurch entsteht ein Kontokorrent-Guthaben der Gesellschaft gegenüber ihm von CHF 40'000. Wendet die ESTV einen anerkannten Mindestzinssatz von 3 % an, muss die Firma diesem Guthaben CHF 1'200 Zins belasten – sonst droht eine Aufrechnung als geldwerte Leistung.

Häufige Fragen

Was ist ein Gesellschafter-Kontokorrent?
Es ist ein Verrechnungskonto zwischen einer GmbH oder AG und ihren Gesellschaftern, auf dem gegenseitige Vorschüsse und Auslagen laufend erfasst werden. Ein Saldo zugunsten der Firma ist eine Forderung gegenüber dem Inhaber, ein Saldo zu seinen Gunsten eine Verbindlichkeit der Firma.
Muss ein Kontokorrent verzinst werden?
Zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ja. Die ESTV gibt jährlich Mindest- und Höchstzinssätze vor. Wird ein Guthaben der Firma gegenüber dem Inhaber zu tief verzinst, kann die Differenz als geldwerte Leistung besteuert werden.
Wo steht das Kontokorrent in der Bilanz?
Ein positiver Bank- oder Forderungssaldo erscheint im Umlaufvermögen (flüssige Mittel bzw. Forderungen), ein negativer Saldo als kurzfristige Verbindlichkeit im Fremdkapital. Die Zuordnung hängt davon ab, wer wem am Stichtag schuldet.

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