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Säule 3a (gebundene Vorsorge)

Die Säule 3a ist die steuerlich privilegierte, gebundene Selbstvorsorge in der Schweiz. Einzahlungen können bis zu einem gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Die Säule 3a ist die gebundene private Selbstvorsorge und bildet zusammen mit AHV (1. Säule) und Pensionskasse (2. Säule) das schweizerische Drei-Säulen-System. «Gebunden» bedeutet, dass das angesparte Kapital grundsätzlich bis zur Pensionierung blockiert ist und nur unter klar definierten Voraussetzungen vorbezogen werden darf. Im Gegenzug gewährt der Staat einen attraktiven Steuervorteil: Die jährlichen Einzahlungen dürfen vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Maximalbeiträge 2024/2025

Wie viel Sie einzahlen dürfen, hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind. Erwerbstätige mit Pensionskasse (2. Säule) dürfen pro Jahr maximal einen fixen Frankenbetrag einzahlen. Selbständige ohne Pensionskasse dürfen prozentual mehr einzahlen, gedeckelt durch einen jährlichen Höchstbetrag.

  • Mit Pensionskasse: maximal CHF 7’056 pro Jahr (2024/2025)
  • Ohne Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 35’280 pro Jahr
  • Einzahlung immer vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar
  • Konto- oder Wertschriftenlösung bei Bank oder Versicherung möglich

Bezug: Wann kommen Sie an Ihr Geld?

Das Kapital der Säule 3a kann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bezogen werden. Ein vorzeitiger Bezug ist zudem für bestimmte Zwecke erlaubt: für den Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, beim endgültigen Verlassen der Schweiz oder beim Einkauf in eine Pensionskasse. Beim Bezug wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.

Ein bewährter Steuertipp ist das Führen mehrerer 3a-Konten. Da der Bezug gestaffelt über mehrere Jahre erfolgen kann, lässt sich die Progression der einmaligen Kapitalauszahlungssteuer brechen. Wer frühzeitig plant und regelmässig einzahlt, profitiert doppelt: von der jährlichen Einkommenssteuer-Ersparnis und vom langfristigen Zinseszinseffekt bis zur Pensionierung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Angestellter mit Pensionskasse und einem Grenzsteuersatz von 30 % zahlt den Maximalbetrag von CHF 7’056 in die Säule 3a ein. Dadurch reduziert er seine Steuerlast um rund CHF 2’100 pro Jahr – Geld, das direkt der eigenen Vorsorge zugutekommt statt dem Fiskus.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2024/2025 in die Säule 3a einzahlen?
Mit Anschluss an eine Pensionskasse beträgt der Maximalbeitrag CHF 7’056 pro Jahr. Ohne Pensionskasse dürfen Sie 20 % Ihres Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens jedoch CHF 35’280. Der einbezahlte Betrag ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Wann darf ich das Geld aus der Säule 3a beziehen?
Regulär frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter. Ein früherer Bezug ist möglich für den Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, beim endgültigen Wegzug aus der Schweiz oder für einen Pensionskasseneinkauf.
Lohnt sich mehr als ein 3a-Konto?
Ja. Mit mehreren Konten können Sie das Kapital über mehrere Jahre gestaffelt beziehen und so die Progression der Kapitalauszahlungssteuer brechen. Das senkt die Steuerlast beim Bezug spürbar.

Passende Leistungen

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Verwandte Begriffe

Säule 3b (freie Vorsorge)3-Säulen-SystemPensionskasse (BVG, 2. Säule)AHV (1. Säule)

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