Das 3-Säulen-System ist das tragende Konzept der Altersvorsorge in der Schweiz und in der Bundesverfassung verankert. Es verteilt die Absicherung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall auf drei ergänzende Bausteine: die staatliche, die berufliche und die private Vorsorge. Ziel ist es, den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung möglichst weitgehend fortzuführen. Keine Säule allein genügt dafür - erst ihr Zusammenspiel schafft eine solide finanzielle Basis.
Die drei Säulen im Überblick
- 1. Säule (AHV/IV): staatliche Vorsorge, obligatorisch, sichert das Existenzminimum im Alter und bei Invalidität
- 2. Säule (BVG/Pensionskasse): berufliche Vorsorge, obligatorisch ab einem bestimmten Jahreslohn, soll zusammen mit der AHV rund 60 Prozent des letzten Lohnes sichern
- 3. Säule (3a/3b): private, freiwillige Vorsorge zur Deckung der verbleibenden Lücke und für individuelle Bedürfnisse
1. Säule: staatliche Vorsorge
Die erste Säule umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV). Sie wird im Umlageverfahren finanziert: Die Beiträge der Erwerbstätigen zahlen die laufenden Renten. Die AHV ist existenzsichernd ausgelegt und deckt den grundlegenden Lebensbedarf. Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, spätestens jedoch ab dem 21. Altersjahr.
2. Säule: berufliche Vorsorge
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge nach dem BVG, umgesetzt über die Pensionskasse des Arbeitgebers. Sie wird im Kapitaldeckungsverfahren geführt: Jede versicherte Person spart über ihr Erwerbsleben ein eigenes Altersguthaben an. Zusammen mit der AHV soll die Pensionskasse rund 60 Prozent des letzten Erwerbseinkommens sicherstellen. Obligatorisch versichert ist, wer bei einem Arbeitgeber einen bestimmten Mindestjahreslohn erreicht.
3. Säule: private Vorsorge
Die dritte Säule ist freiwillig und schliesst die Lücke zwischen den ersten beiden Säulen und dem gewünschten Alterseinkommen. Sie gliedert sich in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) mit steuerlichen Vorteilen und festen Bezugsregeln sowie die freie Vorsorge (Säule 3b), die flexibel und ohne die besonderen 3a-Einschränkungen ist. Wer früh und regelmässig in die dritte Säule einzahlt, profitiert vom Zinseszinseffekt und - bei der Säule 3a - von der Abzugsfähigkeit der Beiträge vom steuerbaren Einkommen. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Vorsorge- oder Steuerberatung.
Eine angestellte Person mit einem letzten Jahreslohn von CHF 100'000 erhält aus AHV und Pensionskasse zusammen typischerweise rund CHF 60'000 pro Jahr, also etwa 60 Prozent. Die Lücke von rund CHF 40'000 zum bisherigen Einkommen soll die dritte Säule decken. Zahlt sie jährlich den maximalen 3a-Betrag ein, spart sie zugleich Einkommenssteuern und baut Kapital für die Pensionierung auf.
