Eine Holdinggesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (meist AG oder GmbH), deren statutarischer Hauptzweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen dauerhaft zu halten und zu verwalten. Sie betreibt in der Regel selbst kein operatives Geschäft, sondern bündelt die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften unter einem Dach. Ihre Einnahmen stammen primär aus Dividenden, Zinsen und Gewinnen aus dem Verkauf dieser Beteiligungen. In der Schweiz dient die Holding häufig dazu, eine Unternehmensgruppe zu strukturieren, die Nachfolge zu regeln oder das Vermögen mehrerer Gesellschaften gebündelt zu steuern.
Zweck und typische Einsatzgebiete
Die Holdingstruktur schafft eine klare rechtliche und wirtschaftliche Trennung zwischen der Muttergesellschaft und den operativ tätigen Töchtern. Das begrenzt Risiken, weil die Haftung grundsätzlich auf die jeweilige Gesellschaft beschränkt bleibt, und es erleichtert den Kauf oder Verkauf einzelner Geschäftsbereiche. Häufige Gründe für eine Holding sind:
- Bündelung mehrerer Beteiligungen und zentrale Steuerung einer Firmengruppe
- Risikotrennung zwischen operativem Geschäft und gehaltenem Vermögen
- Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge oder eines Teilverkaufs
- Steueroptimierte Ausschüttung von Gewinnen innerhalb der Gruppe
- Zentralisierung von Finanzierung, Immobilien oder Immaterialgüterrechten
Besteuerung: vom Holdingprivileg zum Beteiligungsabzug
Früher profitierten Holdinggesellschaften in vielen Kantonen vom sogenannten Holdingprivileg: Sie waren auf kantonaler Ebene weitgehend von der Gewinnsteuer befreit. Dieses Privileg wurde mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), das per 2020 in Kraft trat, abgeschafft. Seither werden Holdinggesellschaften ordentlich besteuert wie andere Kapitalgesellschaften auch. Die zentrale Entlastung erfolgt heute über den Beteiligungsabzug.
Der Beteiligungsabzug reduziert die Gewinnsteuer auf Erträgen aus qualifizierenden Beteiligungen. Erhält die Holding Dividenden von einer Tochter, an der sie mindestens 10 Prozent des Kapitals hält oder deren Beteiligung einen bestimmten Verkehrswert erreicht, wird die darauf entfallende Steuer anteilig ermässigt. Auch Kapitalgewinne aus dem Verkauf solcher Beteiligungen können unter bestimmten Voraussetzungen (Haltedauer, Mindestquote) vom Beteiligungsabzug profitieren. Dadurch wird eine wirtschaftliche Mehrfachbesteuerung desselben Gewinns über mehrere Gesellschaftsstufen weitgehend vermieden.
Zu beachten ist, dass neben der Gewinnsteuer auch die Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital anfällt und dass die konkrete Belastung stark vom Sitzkanton abhängt. Zug etwa gilt als besonders attraktiver Standort für Beteiligungsgesellschaften. Ob und wie eine Holding sinnvoll ist, hängt von der Grösse der Gruppe, den Ausschüttungsplänen und der langfristigen Strategie ab. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Eine Holding hält 100 Prozent an einer operativen GmbH und erhält von dieser eine Dividende von CHF 200'000. Dank Beteiligungsabzug wird der auf diese Beteiligungserträge entfallende Anteil der Gewinnsteuer stark reduziert. Statt den vollen ordentlichen Satz auf die CHF 200'000 zu zahlen, fällt die Steuerlast auf diesen Ertrag nur minimal aus, weil die Dividende bereits auf Stufe der Tochter versteuert wurde.
