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Holdinggesellschaft

Eine Holdinggesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck das dauerhafte Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist. Sie erzielt ihre Erträge vor allem aus Dividenden und Kapitalgewinnen dieser Beteiligungen.

Eine Holdinggesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (meist AG oder GmbH), deren statutarischer Hauptzweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen dauerhaft zu halten und zu verwalten. Sie betreibt in der Regel selbst kein operatives Geschäft, sondern bündelt die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften unter einem Dach. Ihre Einnahmen stammen primär aus Dividenden, Zinsen und Gewinnen aus dem Verkauf dieser Beteiligungen. In der Schweiz dient die Holding häufig dazu, eine Unternehmensgruppe zu strukturieren, die Nachfolge zu regeln oder das Vermögen mehrerer Gesellschaften gebündelt zu steuern.

Zweck und typische Einsatzgebiete

Die Holdingstruktur schafft eine klare rechtliche und wirtschaftliche Trennung zwischen der Muttergesellschaft und den operativ tätigen Töchtern. Das begrenzt Risiken, weil die Haftung grundsätzlich auf die jeweilige Gesellschaft beschränkt bleibt, und es erleichtert den Kauf oder Verkauf einzelner Geschäftsbereiche. Häufige Gründe für eine Holding sind:

  • Bündelung mehrerer Beteiligungen und zentrale Steuerung einer Firmengruppe
  • Risikotrennung zwischen operativem Geschäft und gehaltenem Vermögen
  • Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge oder eines Teilverkaufs
  • Steueroptimierte Ausschüttung von Gewinnen innerhalb der Gruppe
  • Zentralisierung von Finanzierung, Immobilien oder Immaterialgüterrechten

Besteuerung: vom Holdingprivileg zum Beteiligungsabzug

Früher profitierten Holdinggesellschaften in vielen Kantonen vom sogenannten Holdingprivileg: Sie waren auf kantonaler Ebene weitgehend von der Gewinnsteuer befreit. Dieses Privileg wurde mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), das per 2020 in Kraft trat, abgeschafft. Seither werden Holdinggesellschaften ordentlich besteuert wie andere Kapitalgesellschaften auch. Die zentrale Entlastung erfolgt heute über den Beteiligungsabzug.

Der Beteiligungsabzug reduziert die Gewinnsteuer auf Erträgen aus qualifizierenden Beteiligungen. Erhält die Holding Dividenden von einer Tochter, an der sie mindestens 10 Prozent des Kapitals hält oder deren Beteiligung einen bestimmten Verkehrswert erreicht, wird die darauf entfallende Steuer anteilig ermässigt. Auch Kapitalgewinne aus dem Verkauf solcher Beteiligungen können unter bestimmten Voraussetzungen (Haltedauer, Mindestquote) vom Beteiligungsabzug profitieren. Dadurch wird eine wirtschaftliche Mehrfachbesteuerung desselben Gewinns über mehrere Gesellschaftsstufen weitgehend vermieden.

Zu beachten ist, dass neben der Gewinnsteuer auch die Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital anfällt und dass die konkrete Belastung stark vom Sitzkanton abhängt. Zug etwa gilt als besonders attraktiver Standort für Beteiligungsgesellschaften. Ob und wie eine Holding sinnvoll ist, hängt von der Grösse der Gruppe, den Ausschüttungsplänen und der langfristigen Strategie ab. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Beispiel aus der Praxis

Eine Holding hält 100 Prozent an einer operativen GmbH und erhält von dieser eine Dividende von CHF 200'000. Dank Beteiligungsabzug wird der auf diese Beteiligungserträge entfallende Anteil der Gewinnsteuer stark reduziert. Statt den vollen ordentlichen Satz auf die CHF 200'000 zu zahlen, fällt die Steuerlast auf diesen Ertrag nur minimal aus, weil die Dividende bereits auf Stufe der Tochter versteuert wurde.

Häufige Fragen

Gibt es das Holdingprivileg in der Schweiz noch?
Nein. Das kantonale Holdingprivileg wurde mit der Steuerreform STAF per 2020 abgeschafft. Holdinggesellschaften werden heute ordentlich besteuert, profitieren aber vom Beteiligungsabzug auf Dividenden und Kapitalgewinnen aus qualifizierenden Beteiligungen.
Ab welcher Beteiligung greift der Beteiligungsabzug?
Der Beteiligungsabzug auf Dividenden greift in der Regel ab einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital oder ab einem bestimmten Verkehrswert der Beteiligung. Für Kapitalgewinne gelten zusätzlich eine Mindestquote und eine Mindesthaltedauer.
Braucht eine Holding einen operativen Betrieb?
Nein, eine reine Holding hält und verwaltet lediglich Beteiligungen und betreibt kein eigenes operatives Geschäft. Sie benötigt aber einen rechtmässigen Sitz, eine ordentliche Buchhaltung und einen Handelsregistereintrag wie jede Kapitalgesellschaft.

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Verwandte Begriffe

SteuerdomizilGewinnsteuerKapitalsteuerAktiengesellschaft (AG)

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