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Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist und für deren Schulden nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000, wovon mindestens CHF 50’000 einzubezahlen sind.

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die klassische Kapitalgesellschaft der Schweiz und die bevorzugte Rechtsform für kapitalintensive Unternehmen sowie für Firmen mit mehreren Investoren. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, und für ihre Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital, das sogenannte Aktienkapital, ist in einzelne Aktien zerlegt, die grundsätzlich frei übertragbar sind. Dadurch lassen sich Beteiligungen einfach kaufen und verkaufen, was die AG besonders für Wachstum, Nachfolgeregelungen und die Aufnahme neuer Kapitalgeber attraktiv macht.

Aktienkapital und Liberierung

Das Aktienkapital einer AG beträgt mindestens CHF 100’000. Anders als bei der GmbH muss nicht der gesamte Betrag sofort einbezahlt werden: Es genügt eine Liberierung von mindestens 20 Prozent des Nennwerts, mindestens jedoch CHF 50’000. Der Rest bleibt als Verpflichtung der Aktionäre bestehen und kann später eingefordert werden. Seit der Aktienrechtsrevision von 2023 sind zusätzlich flexible Instrumente wie das Kapitalband möglich, und das Aktienkapital darf unter bestimmten Voraussetzungen in einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Fremdwährung geführt werden.

Anonymität und Organe

Ein zentraler Unterschied zur GmbH ist die Anonymität: Die Aktionäre werden nicht im Handelsregister eingetragen und bleiben gegenüber der Öffentlichkeit anonym. Im Handelsregister erscheinen lediglich die Organe, insbesondere die Mitglieder des Verwaltungsrats. Die AG verfügt über eine klare Organstruktur mit Generalversammlung als oberstem Organ, Verwaltungsrat für die Leitung und einer Revisionsstelle, sofern keine gesetzlich zulässige Befreiung greift. Mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben.

Vor- und Nachteile

  • Vorteil: Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.
  • Vorteil: Aktionäre bleiben anonym und sind nicht im Handelsregister eingetragen.
  • Vorteil: Aktien lassen sich einfach übertragen – ideal für Investoren und Nachfolge.
  • Vorteil: Hohes Ansehen und Kreditwürdigkeit im Geschäftsverkehr.
  • Nachteil: Höhere Kapitalhürde von CHF 100’000 als bei der GmbH.
  • Nachteil: Grösserer administrativer und organisatorischer Aufwand.

Wie die GmbH ist die AG buchführungs- und abschlusspflichtig und wird als eigenständige juristische Person auf Gewinn und Kapital besteuert. Ausgeschüttete Dividenden werden zusätzlich beim Aktionär besteuert, was zur wirtschaftlichen Doppelbelastung führt. Trotz des höheren Aufwands ist die AG für Unternehmen mit Wachstumsambitionen, mehreren Eigentümern oder dem Wunsch nach Anonymität oft die passendste Rechtsform.

Beispiel aus der Praxis

Drei Partner gründen eine AG mit einem Aktienkapital von CHF 100’000. Sie liberieren zunächst CHF 50’000, also 50 Prozent, und zahlen diesen Betrag auf ein Kapitaleinzahlungskonto ein. Nach der notariellen Gründung und dem Handelsregistereintrag verteilen sich die Aktien entsprechend den Beteiligungen, während die Namen der Aktionäre nicht öffentlich einsehbar sind.

Häufige Fragen

Wie viel Aktienkapital braucht eine AG mindestens?
Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000. Davon müssen bei der Gründung mindestens 20 Prozent, jedoch nicht weniger als CHF 50’000, tatsächlich einbezahlt werden.
Sind die Aktionäre einer AG öffentlich einsehbar?
Nein. Die Aktionäre werden nicht im Handelsregister eingetragen und bleiben anonym. Öffentlich sind lediglich die Organe der Gesellschaft, insbesondere die Mitglieder des Verwaltungsrats.
Was hat die Aktienrechtsrevision 2023 geändert?
Die Revision brachte unter anderem das flexible Kapitalband, mit dem der Verwaltungsrat das Aktienkapital innerhalb einer Bandbreite anpassen kann, sowie die Möglichkeit, das Aktienkapital in einer wesentlichen Fremdwährung zu führen.

Passende Leistungen

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Verwandte Begriffe

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