Die Aktiengesellschaft (AG) ist die klassische Kapitalgesellschaft der Schweiz und die bevorzugte Rechtsform für kapitalintensive Unternehmen sowie für Firmen mit mehreren Investoren. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, und für ihre Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital, das sogenannte Aktienkapital, ist in einzelne Aktien zerlegt, die grundsätzlich frei übertragbar sind. Dadurch lassen sich Beteiligungen einfach kaufen und verkaufen, was die AG besonders für Wachstum, Nachfolgeregelungen und die Aufnahme neuer Kapitalgeber attraktiv macht.
Aktienkapital und Liberierung
Das Aktienkapital einer AG beträgt mindestens CHF 100’000. Anders als bei der GmbH muss nicht der gesamte Betrag sofort einbezahlt werden: Es genügt eine Liberierung von mindestens 20 Prozent des Nennwerts, mindestens jedoch CHF 50’000. Der Rest bleibt als Verpflichtung der Aktionäre bestehen und kann später eingefordert werden. Seit der Aktienrechtsrevision von 2023 sind zusätzlich flexible Instrumente wie das Kapitalband möglich, und das Aktienkapital darf unter bestimmten Voraussetzungen in einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Fremdwährung geführt werden.
Anonymität und Organe
Ein zentraler Unterschied zur GmbH ist die Anonymität: Die Aktionäre werden nicht im Handelsregister eingetragen und bleiben gegenüber der Öffentlichkeit anonym. Im Handelsregister erscheinen lediglich die Organe, insbesondere die Mitglieder des Verwaltungsrats. Die AG verfügt über eine klare Organstruktur mit Generalversammlung als oberstem Organ, Verwaltungsrat für die Leitung und einer Revisionsstelle, sofern keine gesetzlich zulässige Befreiung greift. Mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben.
Vor- und Nachteile
- Vorteil: Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.
- Vorteil: Aktionäre bleiben anonym und sind nicht im Handelsregister eingetragen.
- Vorteil: Aktien lassen sich einfach übertragen – ideal für Investoren und Nachfolge.
- Vorteil: Hohes Ansehen und Kreditwürdigkeit im Geschäftsverkehr.
- Nachteil: Höhere Kapitalhürde von CHF 100’000 als bei der GmbH.
- Nachteil: Grösserer administrativer und organisatorischer Aufwand.
Wie die GmbH ist die AG buchführungs- und abschlusspflichtig und wird als eigenständige juristische Person auf Gewinn und Kapital besteuert. Ausgeschüttete Dividenden werden zusätzlich beim Aktionär besteuert, was zur wirtschaftlichen Doppelbelastung führt. Trotz des höheren Aufwands ist die AG für Unternehmen mit Wachstumsambitionen, mehreren Eigentümern oder dem Wunsch nach Anonymität oft die passendste Rechtsform.
Drei Partner gründen eine AG mit einem Aktienkapital von CHF 100’000. Sie liberieren zunächst CHF 50’000, also 50 Prozent, und zahlen diesen Betrag auf ein Kapitaleinzahlungskonto ein. Nach der notariellen Gründung und dem Handelsregistereintrag verteilen sich die Aktien entsprechend den Beteiligungen, während die Namen der Aktionäre nicht öffentlich einsehbar sind.
