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Kollektivgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen Personen zum gemeinsamen Betrieb eines Gewerbes. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem Privatvermögen.

Die Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der sich zwei oder mehr natürliche Personen zusammenschliessen, um unter einer gemeinsamen Firma ein kaufmännisches Gewerbe zu betreiben. Sie ist gewissermassen das Pendant zur Einzelfirma für mehrere Personen. Wie die Einzelfirma verlangt die Kollektivgesellschaft kein Mindestkapital und ist keine eigenständige juristische Person, kann aber unter ihrem Namen Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen sowie klagen und verklagt werden. Sie eignet sich für Partnerschaften wie Anwaltskanzleien, Arztpraxen oder gemeinsam geführte Handwerksbetriebe.

Solidarische und unbeschränkte Haftung

Das prägende Merkmal der Kollektivgesellschaft ist die unbeschränkte und solidarische Haftung aller Gesellschafter. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für sämtliche Schulden der Gesellschaft. Solidarisch bedeutet: Ein Gläubiger kann den ganzen offenen Betrag von einem einzigen Gesellschafter verlangen, unabhängig von dessen interner Beteiligungsquote. Allerdings ist die Haftung subsidiär, das heisst, ein Gesellschafter kann persönlich erst belangt werden, wenn die Gesellschaft aufgelöst ist oder erfolglos betrieben wurde. Diese weitreichende Haftung setzt grosses gegenseitiges Vertrauen unter den Partnern voraus.

Gründung und Handelsregister

Die Kollektivgesellschaft entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag, der formfrei, also auch mündlich, geschlossen werden kann. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertrag, der Beiträge, Gewinnverteilung und Geschäftsführung regelt. Betreibt die Gesellschaft ein kaufmännisches Gewerbe, ist der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch. Der Firmenname muss den Familiennamen mindestens eines Gesellschafters mit einem Zusatz enthalten, der auf das Gesellschaftsverhältnis hinweist.

Merkmale im Überblick

  • Mindestens zwei natürliche Personen als Gesellschafter.
  • Kein Mindestkapital erforderlich.
  • Unbeschränkte, solidarische und subsidiäre Haftung aller Gesellschafter.
  • Gründung durch formfreien Gesellschaftsvertrag, schriftlich empfohlen.
  • Handelsregistereintrag bei kaufmännischem Gewerbe obligatorisch.
  • Gewinn wird bei den einzelnen Gesellschaftern als Einkommen besteuert.

Steuerlich ist die Kollektivgesellschaft transparent: Sie zahlt selbst keine Gewinnsteuer, vielmehr wird der Anteil am Gewinn jedem Gesellschafter zugerechnet und zusammen mit seinem übrigen Einkommen besteuert. Eine wirtschaftliche Doppelbelastung wie bei Kapitalgesellschaften entfällt. Wer die persönliche Haftung begrenzen oder Kapital von aussen aufnehmen möchte, sollte stattdessen eine GmbH oder AG in Betracht ziehen.

Beispiel aus der Praxis

Zwei Schreiner gründen gemeinsam eine Kollektivgesellschaft, ohne Kapital einzuschiessen. Ein Lieferant bleibt auf einer offenen Rechnung von CHF 30’000 sitzen. Da die Gesellschaft zahlungsunfähig ist, kann der Lieferant den vollen Betrag von einem einzigen der beiden Partner einfordern; dieser muss anschliessend intern Rückgriff auf den anderen nehmen.

Häufige Fragen

Wie haften die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft?
Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, solidarisch und subsidiär. Ein Gläubiger kann den gesamten offenen Betrag von einem einzelnen Gesellschafter verlangen, sobald die Gesellschaft die Schuld nicht begleicht.
Braucht die Kollektivgesellschaft ein Mindestkapital?
Nein. Wie bei der Einzelfirma ist kein Mindestkapital erforderlich. Die Gesellschafter bringen Arbeit, Geld oder Sachwerte gemäss Gesellschaftsvertrag ein.
Worin unterscheidet sich die Kollektivgesellschaft von der GmbH?
Die Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft mit unbeschränkter persönlicher Haftung und ohne Mindestkapital. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und einem Stammkapital von mindestens CHF 20’000.

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Verwandte Begriffe

EinzelfirmaGmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)HandelsregisterAktiengesellschaft (AG)

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