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Recht & Gesellschaft
6 min

AG oder GmbH? Die richtige Rechtsform entscheidet.

Wer in der Schweiz gründet, trifft früh eine der wichtigsten Weichenstellungen: AG oder GmbH? Beide schützen das Privatvermögen – unterscheiden sich jedoch deutlich.

Die GmbH: Überschaubar und effizient

Die GmbH ist die bevorzugte Wahl für Unternehmer, die überschaubar, effizient und mit direktem Einfluss starten wollen. Das Mindestkapital beträgt CHF 20'000 und muss vollständig einbezahlt werden. Die Gesellschafter sind im Handelsregister sichtbar und können gleichzeitig als Geschäftsführer auftreten. Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist erforderlich.

Ideal für Start-ups, KMU und unternehmerisch geführte Gesellschaften.

Die AG: Skalierbar und investorenfähig

Die AG steht für Skalierbarkeit, Investorenfähigkeit und professionelle Aussenwirkung. Sie erfordert ein Mindestkapital von CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen. Die Eigentümer bleiben anonym, geführt wird die Gesellschaft durch den Verwaltungsrat, wobei ebenfalls mindestens ein VR-Mitglied mit Wohnsitz in der Schweiz notwendig ist.

Die AG eignet sich besonders für wachstumsorientierte Unternehmen, Beteiligungsmodelle und strukturierte Nachfolgelösungen.

Was viele unterschätzen

Sowohl die AG- als auch die GmbH-Gründung muss in der Schweiz notariell beurkundet werden – inklusive Statuten, Gründungsakten und Kapitalnachweis.

Die entscheidende Frage

Die entscheidende Frage lautet daher nicht „AG oder GmbH?", sondern: Welche Struktur passt zu Ihrer Strategie, Ihrem Kapital und Ihrer Zukunftsvision?

Wir begleiten Sie von der Rechtsformwahl über die notarielle Beurkundung bis zur Eintragung im Handelsregister – effizient, rechtssicher und auf Ihre Ziele abgestimmt.

Häufig gestellte Fragen

5 Antworten rund um das Thema

Der Hauptunterschied liegt im Mindestkapital (AG: CHF 100'000, GmbH: CHF 20'000) und der Anonymität. Bei der GmbH sind die Gesellschafter im Handelsregister sichtbar, bei der AG bleiben die Aktionäre anonym.

Für die meisten Startups ist die GmbH die bessere Wahl: niedrigeres Kapital, direkter Einfluss der Gründer und einfachere Struktur. Die AG wird interessant, wenn Sie Investoren aufnehmen oder Mitarbeiterbeteiligungen planen.

Ja, sowohl die AG- als auch die GmbH-Gründung muss in der Schweiz notariell beurkundet werden. Das umfasst Statuten, Gründungsakten und den Kapitalnachweis.

Ja, eine Umwandlung ist möglich, erfordert aber eine notarielle Beurkundung, eine Kapitalerhöhung und diverse formelle Schritte. Planen Sie daher von Anfang an vorausschauend.

Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person (GmbH: Geschäftsführer, AG: Verwaltungsrat) muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Das ist eine zwingende gesetzliche Voraussetzung.

Jacqueline Bischof

Autor

Jacqueline Bischof

Leiterin Recht & Notariat

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