Fiskalvertretung
Für internationale Unternehmen ist die Schweiz ein attraktiver Handelsplatz. Doch wer hierzulande Umsätze erzielt, ohne eine physische Präsenz zu unterhalten, steht vor komplexen Mehrwertsteuer-Hürden.
Fiskalvertretung in der Schweiz: Ihr Marktzutritt ohne administrativen Ballast
Für internationale Unternehmen ist die Schweiz ein attraktiver Handelsplatz. Doch wer hierzulande Umsätze erzielt, ohne eine physische Präsenz zu unterhalten, steht vor komplexen Mehrwertsteuer-Hürden. Als Ihre Treuhand-Partner im Kt. Zug zeigen wir Ihnen, wie die Fiskalvertretung zum strategischen Türöffner wird.
Wann ist eine Fiskalvertretung in der Schweiz zwingend?
Seit der Teilrevision des MWST-Gesetzes benötigen ausländische Unternehmen eine Fiskalvertretung, sobald sie:
- Weltweit einen Umsatz von mindestens CHF 100'000 erzielen (aus steuerbaren Leistungen).
- In der Schweiz steuerpflichtige Leistungen erbringen (z.B. Montagen, Werkleistungen oder Versandhandel).
Der Zuger Vorteil: Mit uns als Ihrem Fiskalvertreter erfüllen Sie alle gesetzlichen Pflichten (Anmeldung, Abrechnung, Korrespondenz mit der ESTV), ohne eine eigene Betriebsstätte gründen zu müssen.
Für welche Firmen ist dieser Service essenziell?
- Ausländische Online-Händler: Reibungslose Abwicklung von Kleinsendungen in die Schweiz unter Einhaltung der neuen Versandhandelsregelung.
- Bau- & Montagefirmen (EU): Rechtssichere Abwicklung von Projekten auf Schweizer Boden ohne langwierige Firmengründung.
- Event- & Beratungsagenturen: Professionelle MWST-Abrechnung für kurzzeitige Einsätze oder Dienstleistungen vor Ort.
Wer benötigt KEINE Fiskalvertretung?
- Reine Exporteure: Firmen, die lediglich Waren in die Schweiz liefern, wobei der Importeur (Kunde) die Einfuhrsteuern übernimmt.
- Dienstleister wie Architekten die Daten aufbereiten aber keine steuerbare Leistung in der Schweiz dabei erbringen.
- Befreite Leistungen: Unternehmen, die ausschliesslich von der Steuer ausgenommene Leistungen (z.B. im Bildungsbereich) erbringen.
- Unter der Umsatzgrenze: Firmen, deren weltweiter steuerbarer Umsatz unter CHF 100'000 liegt.
Warum Zug? Warum wir?
Als Treuhandexperten im Herzen von Crypto Valley und dem globalen Rohstoffhandel wissen wir: Zeit ist Geld. Eine Fiskalvertretung über unser Zuger Büro bietet Ihnen:
- Liquiditätsvorteile: Effiziente Rückerstattung von Vorsteuern.
- Compliance: Volle Sicherheit gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
- Reputation: Ein erstklassiger Standort für Ihre Schweizer Korrespondenzadresse.

Autor
Nikola Mirkovic
Leiter Treuhand & Buchhaltung
Persönliche Beratung
Unsere Experten helfen Ihnen bei Ihren individuellen Fragen.
