Fiktiver Steuerabzug – eine willkommene Steueroptimierung
Der fiktive Mehrwertsteuerabzug wird zu wenig erwähnt, dabei reduziert dieser die MwSt. erheblich.
Der fiktive Mehrwertsteuerabzug wird ebenfalls zu wenig erwähnt, dabei reduziert dieser die MwSt.
Bei der fiktiven Vorsteuer handelt es sich um einen Vorsteuerabzug ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer auf der Rechnung, die sie bezahlen.
Dies ist möglich, wenn ein Unternehmen einen Gegenstand von einer nicht mehrwertsteuerpflichtigen Person kauft, zum Beispiel von einer Privatperson.
Obwohl auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer steht, geht die Steuerverwaltung davon aus, dass im Kaufpreis bereits die MwSt. mal bezahlt wurde
Darum darf das kaufende, mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen diese fiktive Vorsteuer geltend machen, sofern der Gegenstand für geschäftliche Zwecke verwendet wird und klar individualisierbar ist. (Z. b. Autokauf bei einer Privatperson)
Achtung – wenn einer dieser Punkte eintritt, darf der Abzug nicht geltend gemacht werden.
- Bei Einkäufen von Kunst, Sammelstücken und Antiquitäten (hier kommt die Margenbesteuerung zur Anwendung)
- Wenn der Gegenstand steuerfrei eingeführt worden ist
- Wenn beim Erwerber des Gebrauchsgegenstandes das Meldeverfahren zur Anwendung kam
- Wenn die steuerpflichtige Person den Gegenstand in die Schweiz eingeführt hat
- Wenn eine Schadenersatzzahlung die Höhe der ausgerichteten Zahlung übersteigt
Häufig gestellte Fragen
5 Antworten rund um das Thema
Der Abzug ist nicht auf Fahrzeuge beschränkt. Er gilt für fast alle individualisierbaren Gebrauchsgegenstände, die Sie von Privatpersonen für Ihr Geschäft kaufen – also auch für hochwertige Laptops, Kameras oder Büromöbel. Wichtig ist die "Individualisierbarkeit": Es muss anhand einer Seriennummer oder eines klaren Merkmals nachweisbar sein, welcher Gegenstand genau gekauft wurde.
Die Steuerverwaltung erlaubt Ihnen, die im Preis enthaltene Steuer herauszurechnen. Beim aktuellen Satz von 8,1 % bedeutet das: Sie teilen den Kaufpreis durch 108,1 und multiplizieren ihn mit 8,1. Bei 20'000 CHF erhalten Sie also 1'498.60 CHF als Vorsteuerabzug gutgeschrieben. Das reduziert Ihre nächste MwSt.-Zahlung direkt um diesen Betrag. Ein massiver Vorteil gegenüber dem Privatkauf ohne Firma!
Das ist die Kehrseite: Sobald Sie die fiktive Vorsteuer abgezogen haben, wird der Gegenstand voll zum Geschäftsvermögen. Wenn Sie ihn später wieder verkaufen (egal ob an eine Firma oder privat), müssen Sie auf dem Verkaufspreis zwingend die 8,1 % MwSt. abführen. Wir kalkulieren für Sie, ob sich der Abzug beim Kauf lohnt, wenn ein schneller Wiederverkauf geplant ist.
Nein. Das ist ein entscheidender strategischer Punkt. Wie alle Vorsteuerabzüge ist auch der fiktive Abzug bei der Saldosteuersatzmethode ausgeschlossen. Wenn Sie planen, Ihren Fuhrpark oder Ihr Inventar massiv über Privatkäufe (z. B. Occasionen) aufzubauen, rechnen wir für Sie aus, ob die effektive Methode aufgrund der fiktiven Vorsteuer plötzlich viel lukrativer ist als die Pauschale.
Nein, für den privaten Verkäufer ändert sich absolut nichts. Er erhält seinen vereinbarten Preis und hat keine steuerlichen Folgen.

Autor
Nikola Mirkovic
Leiter Treuhand & Buchhaltung
Persönliche Beratung
Unsere Experten helfen Ihnen bei Ihren individuellen Fragen.
