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Nachlass
6 min

Schenkung und Erbvorbezug richtig planen

Warum warten, bis es zu spät ist? Mit Schenkungen und Erbvorbezügen können Sie Ihre Nachkommen bereits heute unterstützen.

Unterstützung zur rechten Zeit

Oft benötigen Kinder finanzielle Hilfe genau dann, wenn sie eine Familie gründen oder Wohneigentum erwerben möchten – und nicht erst Jahrzehnte später. Doch eine einfache Überweisung kann später zu grossem Streit führen, wenn nicht klar geregelt ist, ob das Geld als Geschenk oder als anrechenbarer Erbvorbezug gilt. Ohne schriftliche Vereinbarung greift die gesetzliche Ausgleichungspflicht, was Jahre später zu bösen Überraschungen führen kann.

Experten-Tipp: Die Ausgleichungspflicht. In der Schweiz müssen gesetzliche Erben (wie Kinder) alles ausgleichen, was sie als Erbvorbezug erhalten haben, sofern der Erblasser nichts anderes verfügt hat. Um Neid und Streit zu vermeiden, sollte in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden, ob die Zuwendung bei der späteren Erbteilung angerechnet werden muss oder nicht.

Steuerliche Vorteile nutzen

Schenkungen können auch eine kluge Steuerstrategie sein:

  • Freibeträge nutzen: Viele Kantone gewähren grosszügige Freibeträge für Schenkungen an direkte Nachkommen.
  • Progression brechen: Durch die frühzeitige Reduktion Ihres Vermögens senken Sie Ihre eigene jährliche Vermögenssteuer.
  • Immobilienübertragung: Die Übertragung einer Liegenschaft gegen Nutzniessung oder Wohnrecht ist ein klassisches Modell, um den Nachlass frühzeitig zu ordnen.

Checkliste für Schenkungen und Erbvorbezüge

  • Zweck festlegen: Soll das Geld für ein spezifisches Ziel (z. B. Hauskauf) genutzt werden?
  • Gleichbehandlung prüfen: Wie werden andere Geschwister oder Erben berücksichtigt?
  • Nutzniessung regeln: Soll bei Immobilien ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden?
  • Schriftlicher Vertrag: Wurden die Bedingungen (Anrechenbarkeit, Wert zum Zeitpunkt der Zuweisung) fixiert?

Fazit

Wer mit „warmen Händen" gibt, sieht die Freude der Beschenkten und sorgt für geordnete Verhältnisse.

Adis Kavazovic

Autor

Adis Kavazovic

Leiter Versicherung & Finanzplanung

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